Verkehrswert, Sachwert oder Ertragswert – welches Verfahren ist das richtige?

So unterscheiden sich die Bewertungsverfahren nach ImmoWertV

Nicht jedes Gebäude lässt sich gleich bewerten. Ein vermietetes Mehrfamilienhaus funktioniert wirtschaftlich völlig anders als ein eigengenutztes Einfamilienhaus – und beides unterscheidet sich deutlich vom unbebauten Grundstück.
Deshalb gibt es in der Immobilienbewertung mehrere anerkannte Verfahren, die – je nach Objektart – zu unterschiedlichen, aber marktkonformen Ergebnissen führen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Bewertungsverfahren es gibt, wann welches angewandt wird und warum die Wahl des richtigen Verfahrens entscheidend ist.

Der Verkehrswert – der gemeinsame Nenner

Der Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB ist das Ziel jeder Bewertung.
Er gibt an, welchen Preis eine Immobilie unter normalen Marktbedingungen zum Bewertungsstichtag erzielen würde – ohne persönliche oder außergewöhnliche Umstände.

Wie dieser Wert ermittelt wird, legt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) fest.
Sie definiert drei Hauptverfahren:

  • das Vergleichswertverfahren,
  • das Ertragswertverfahren und
  • das Sachwertverfahren.

Diese Verfahren bilden die Grundlage jedes Verkehrswertgutachtens – einzeln oder in Kombination.

Das Vergleichswertverfahren – Orientierung am Markt

Das Vergleichswertverfahren ist das marktnächste Verfahren, weil es sich an tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte orientiert.

Typische Anwendung:

  • Eigentumswohnungen
  • Reihenhäuser
  • Baugrundstücke
  • Einfamilienhäuser in homogener Lage

Vorgehen:
Sachverständige vergleichen die Immobilie mit realen Verkäufen, die nach Art, Lage, Nutzung und Zustand ähnlich sind.
Abweichungen (z. B. in Größe, Ausstattung, Baujahr) werden durch Zu- oder Abschläge angepasst.

Vorteil:

  • sehr marktnahe Ergebnisse bei ausreichender Datengrundlage

Nachteil:

nicht immer geeignet für Spezialimmobilien

stark abhängig von verfügbaren Vergleichsfällen

Das Ertragswertverfahren – Bewertung über Mieterträge

Das Ertragswertverfahren wird angewandt, wenn eine Immobilie zur Erzielung von Einnahmen dient – also bei vermieteten oder verpachteten Objekten.

Typische Anwendung:

  • Mehrfamilienhäuser
  • Bürogebäude
  • Einzelhandelsflächen
  • Misch- oder Gewerbeobjekte

Grundprinzip:
Der Wert ergibt sich aus den zukünftigen Erträgen, die das Objekt erwirtschaftet – vereinfacht gesagt:

Was ein Gebäude verdient, bestimmt seinen Wert.

Berechnung:

  1. Ermittlung der Nettokaltmiete
  2. Abzug der Bewirtschaftungskosten (Instandhaltung, Verwaltung etc.)
  3. Kapitalisierung des Reinertrags mit dem Liegenschaftszinssatz
  4. Hinzurechnung des Bodenwerts

Vorteil:

  • praxisnah für Anlageimmobilien
  • bildet Rendite- und Zinsniveau realistisch ab

Nachteil:

weniger geeignet für eigengenutzte Objekte

erfordert genaue Marktdaten und Kenntnisse über Mieten & Leerstände

Das Sachwertverfahren – Bewertung über die Substanz

Das Sachwertverfahren kommt zum Einsatz, wenn der Markt nicht primär über Ertrag, sondern über Herstellungskosten funktioniert – also typischerweise bei Eigennutzung.

Typische Anwendung:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Eigentümergenutzte Immobilien
  • Gebäude mit besonderer Bauweise oder Ausstattung

Grundprinzip:
Der Wert ergibt sich aus dem Bodenwert plus den Herstellungskosten des Gebäudes (nach NHK 2010), abzüglich der Alterswertminderung.
Anschließend wird der Marktanpassungsfaktor berücksichtigt, um den technischen Wert an die realen Marktverhältnisse anzupassen.

Vorteil:

  • sehr präzise Einschätzung des Substanzwertes
  • besonders geeignet für individuelle oder eigengenutzte Objekte

Nachteil:

  • Marktanpassung schwierig bei starker Marktdynamik
  • rein wirtschaftliche Faktoren (z. B. Rendite) bleiben außen vor

Welches Verfahren ist das richtige?

Die Wahl hängt nicht vom Gutachter, sondern von der Art und Nutzung der Immobilie ab.
Eine vereinfachte Orientierung:

ObjektartVerfahrenBemerkung
EigentumswohnungVergleichswertMarktnahe Methode, viele Vergleichsfälle
EinfamilienhausSachwertSubstanzwert entscheidend
MehrfamilienhausErtragswertErtragsorientierte Bewertung
Büro-/GewerbeobjektErtragswertErträge bestimmen den Marktwert
BaugrundstückVergleichswertNur Bodenwert relevant
Sonderimmobilie (Hotel, Halle, etc.)Ertrags- oder SachwertJe nach Nutzungsschwerpunkt

In der Praxis wird oft eine Kombination verwendet – z. B. Sachwert und Vergleichswert oder Ertragswert mit Plausibilitätskontrolle.

Warum der Sachverständige entscheidend ist

Ein erfahrener Sachverständiger erkennt, welches Verfahren die Marktsituation realistisch abbildet.
Denn die reine Formel reicht nicht:
Bausubstanz, Lage, Modernisierungsstand, Mietstruktur und Marktumfeld müssen interpretiert werden.

Bei Solide:Bewerten wenden wir die Verfahren nach ImmoWertV an und berücksichtigen aktuelle Marktdaten der Gutachterausschüsse sowie individuelle Objektmerkmale – transparent, nachvollziehbar und prüfbar.

Fazit: Kein Verfahren ist „das beste“ – nur das passende

Ob Sachwert, Ertragswert oder Vergleichswert – jedes Verfahren hat seine Berechtigung.
Entscheidend ist, welcher Marktmechanismus das Objekt prägt:

  • Wird es genutzt oder vermietet?
  • Ist es standardisiert oder individuell?
  • Geht es um Ertrag, Nutzung oder Substanz?

Ein qualifiziertes Gutachten zeigt transparent, welches Verfahren gewählt wurde und warum – und macht den Immobilienwert so nachvollziehbar.

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