Ratgeber

FAQ

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den realistischen Marktwert einer Immobilie nach den Vorgaben der ImmoWertV (§ 194 BauGB).
Es wird benötigt bei Kauf oder Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Finanzierung oder steuerlichen Bewertungen gegenüber dem Finanzamt.

Je nach Objektart und Unterlagenlage dauert ein vollständiges Verkehrswertgutachten in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen.
Bei eiligen Fällen bieten wir auch Expressgutachten mit verkürzter Bearbeitungszeit an.

Die Kosten hängen vom Umfang, Objektart und Bewertungszweck ab.
Nach einem kurzen Gespräch erstellen wir Ihnen ein transparentes, individuelles Angebot – ohne versteckte Gebühren.

Die Restnutzungsdauer beschreibt, wie lange ein Gebäude noch wirtschaftlich genutzt werden kann.
Wir ermitteln sie individuell auf Basis von Bausubstanz, Modernisierungsstand und Nutzung, was besonders wichtig ist für steuerliche Abschreibungen nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.

Ja. Wir erstellen Gutachten für steuerliche Zwecke, z. B. zur Vorlage bei Erbschafts- oder Schenkungsfällen, sowie Nachweise über verkürzte Nutzungsdauern.
Unsere Bewertungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und Bewertungsrichtlinien.

Ja. Wir übernehmen die Erstellung und Digitalisierung von Grundrissen sowie die Wohnflächenberechnung nach WoFlV oder DIN 277 – ideal für Eigentümer, Käufer, WEGs oder Verwaltungen.

Nach einem Erstgespräch prüfen wir die Immobilie vor Ort und bewerten Zustand, Bausubstanz und Kaufpreis.
Sie erhalten eine neutrale Einschätzung und – auf Wunsch – eine Wertindikation nach ImmoWertV.

Ja. Wir bieten unsere Beratung und Gutachten mehrsprachig an – unter anderem auf Englisch, Russisch, Polnisch und Griechisch.
So stellen wir sicher, dass auch internationale Kunden alle Inhalte vollständig verstehen.